BMW ELEKTROFAHRZEUGE.
WILLKOMMEN IN DER ZUKUNFT DER ELEKTROMOBILITÄT.
Ihr Partner FÜR ELEKTROMOBILITÄT.
Tauchen Sie ein in die Welt der Elektromobilität mit BMW. Unsere innovativen, vollelektrischen Modelle vereinen Nachhaltigkeit, Dynamik und zukunftsweisendes Design. Bei BMW Wolter & Steiner stehen wir Ihnen an unseren Standorten in Neubrandenburg, Prenzlau und Waren mit individueller Beratung und erstklassigem Service zur Seite – weil Ihre Mobilität von morgen schon heute beginnt.
IHR WEG ZUM ELEKTROFAHRZEUG.
Der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug kann auf den ersten Blick herausfordernd erscheinen – sei es durch die höheren Anschaffungskosten im Vergleich zu einem Verbrenner oder die Sorge um eine ausreichende Ladeinfrastruktur. Doch bei BMW Wolter & Steiner stehen wir Ihnen zur Seite. Wir informieren Sie umfassend über Fördermöglichkeiten, Reichweiten und die Vorteile eines elektrischen BMW, damit Ihr Umstieg so reibungslos wie möglich verläuft.
Reichweite
Die Reichweite eines Elektrofahrzeugs wird von verschiedenen Faktoren wie Fahrstil, Wetter und Streckenprofil beeinflusst. Modelle wie der BMW iX3 bieten mit bis zu 460 Kilometern im WLTP-Zyklus ausreichend Reichweite für Alltag und Reisen.
Energieverbrauch kombiniert: kWh/100km 18 (WLTP);CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km; Elektrische Reichweite kombiniert (WLTP) in km 461; CO₂-Klasse A
Alltagstauglichkeit
BMW Elektrofahrzeuge verbinden Effizienz mit Fahrfreude. Dank eines europaweiten Ladenetzwerks und innovativer Technologien meistern Sie jeden Tag mühelos und sparen dabei Zeit.
BMW iX1 xDrive30: Energieverbrauch kombiniert: 18,1–17,9 kWh/100km (WLTP) CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP) CO2 Klasse(n): A
NACHHALTIGKEIT
Mit einem BMW Elektrofahrzeug fahren Sie lokal emissionsfrei und nahezu lautlos. So tragen Sie aktiv zur Reduzierung von Schadstoffen und Lärm bei und bewegen sich umweltfreundlich und nachhaltig.
Energieverbrauch kombiniert: 15,3 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 478 km (WLTP); Leistung: 150 kW (204 PS);
VORTEILE DER ELEKTRISCHEN MOBILITÄT MIT BMW i.
Kosteneffizienz
Elektrofahrzeuge verursachen im Vergleich zu Verbrennern geringere Wartungskosten, da weniger Verschleißteile vorhanden sind und kein Ölwechsel erforderlich ist.
Steuervorteile
In Deutschland sind Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Zudem profitieren Unternehmen von einer reduzierten Dienstwagenbesteuerung und erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Umweltfreundlichkeit
BMW i Fahrzeuge sind lokal emissionsfrei und tragen somit zur Reduzierung der Luftverschmutzung bei. Zudem können sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, was ihre CO₂-Bilanz weiter verbessert.
Fahrdynamik
Dank des sofort verfügbaren Drehmoments bieten BMW Elektrofahrzeuge eine beeindruckende Beschleunigung und ein nahezu geräuschloses Fahrerlebnis, das neue Maßstäbe in Sachen Fahrkomfort setzt.
THG-QUOTE. DIE PRÄMIE FÜR IHR ELEKTROFAHRZEUG.
Fahren Sie mit Ihrem vollelektrischen BMW nicht nur emissionsfrei, sondern lassen Sie sich dafür auch belohnen! Mit der THG-Quote verwandeln Sie Ihre CO₂-Einsparungen in bares Geld. Über den BMW Charging Service ist der Weg zur Prämie kinderleicht: Einfach den Fahrzeugschein hochladen und Ihren Beitrag zur nachhaltigen Mobilität finanziell honorieren lassen. Ihre jährliche Prämie wartet – starten Sie jetzt und machen Sie aus Umweltbewusstsein echten Mehrwert!
BMW iX M60: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 24,7–21,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 501–564
UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH. VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG.1
Mit einem vollelektrischen BMW i profitieren Sie von attraktiven steuerlichen Vorteilen, die Elektromobilität noch lohnenswerter machen. Für Privatpersonen entfällt die Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 – ein weiterer Anreiz für nachhaltige Mobilität. Unternehmen profitieren doppelt: von einer reduzierten Dienstwagenbesteuerung und der Möglichkeit, Elektrofahrzeuge steuerlich attraktiv abzuschreiben.
Mit einem BMW i gestalten Sie nicht nur Ihren Fuhrpark umweltfreundlicher, sondern sichern sich gleichzeitig finanzielle Vorteile. Weniger Kosten, mehr Innovation.
BMW i5 M60 xDrive Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 20,5 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i4 M50: NEFZ [ ]; WLTP (kombiniert): Stromverbrauch: 22,5-18,0 kWh/100km; CO2-Emissionen: 0 g/km; Reichweite: 416-521 km
ELEKTRISCHE FAHRFREUDE entdecken.
Steigen Sie ein und erleben Sie, was BMW Elektromobilität wirklich bedeutet: Dynamik, Komfort und Effizienz in perfekter Harmonie. Vereinbaren Sie noch heute eine Probefahrt bei BMW Wolter & Steiner und überzeugen Sie sich selbst.
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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.