UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.
VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG.1
JETZT FÜR VIELE ELEKTRIFIZIERTE BMW.
BMW iX3: Energieverbrauch kombiniert: 18,0 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG. Nachhaltig sparen.
Die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung1 macht Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge besonders attraktiv – sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer. Mit einem reduzierten geldwerten Vorteil von nur 0,25 % des Listenpreises für vollelektrische Fahrzeuge und 0,5 % für bestimmte Plug-in-Hybride profitieren Sie von erheblichen Steuererleichterungen. Diese Regelung ist nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern unterstützt auch den Wandel hin zu nachhaltiger Mobilität.
Erleben Sie die Zukunft des Fahrens – nachhaltig, dynamisch und voller Begeisterung für Elektromobilität.
IHRE STEUERLICHEN VORTEILE.
Für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis (BLP) bis 60.000 EUR wird der geldwerte Vorteil im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung auf nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage reduziert. Liegt der BLP über 60.000 EUR, wird er auf die Hälfte gesenkt. Plug-in-Hybrid-Modelle profitieren ebenfalls von einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage auf die Hälfte – unabhängig vom BLP.
Diese Vergünstigungen gelten sowohl für die Privatnutzung als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) und Familienfahrten. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird und die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt. Dazu zählen ein maximaler CO₂-Ausstoß von 50 g/km oder eine elektrische Mindestreichweite von 40 km (gemäß WLTP-Testverfahren).
Gut zu wissen: Alle BMW i Modelle und die neuesten BMW Plug-in-Hybride erfüllen diese Kriterien und ermöglichen so eine optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile.
BMW i4 M50 xDrive: Verbrauch elektrisch, kombiniert WLTP in kWh/100 km: 17,6 - 21,9; Elektrische Reichweite, WLTP in km: 416–515; CO2-Emissionen, kombiniert WLTP in g/km: 0
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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.